Peter Steiniger

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    19.01.2012

    Kopie von der Kopie einer Kopie

    Wacklige Beweisführung: Berliner Polizist soll für angeblichen Verrat von Dienstgeheimnissen zahlen

    »Hier stehe ich, meine Beamtenlaufbahn kann mich mal.« Der Körper des Angeklagten strafft sich. »Soziale Freiräume verteidigen! Die Geschichte wird mich freisprechen!«

    Nein, so lautet es nicht, das letzte Wort des 26jährigen Polizisten Nils D. im am Mittwoch zu Ende gegangenen Prozeß vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten. Noch einmal beteuert er seine Unschuld, die Anklage sei absurd. Daß hinter adretter Schwiegersohnfassade doch ein wackeres Anarchistenherz schlägt, fällt schwer zu glauben. Der Polizeiobermeister ist des Verrats von Dienstgeheimnissen und wegen Datenschutzdelikten angeklagt. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, am 23. November 2009 die Bewohner des besetzten Hauses in der Brunnenstraße 183 in einer E-Mail detailliert vor dem am nächsten Tag stattfindenden Räumungseinsatz gewarnt zu haben. »Ich bin zwar Polizist, solidarisiere mich aber mit der linken Szene. Bitte vertraut mir«, hieß es darin. 600 Beamte waren aufgeboten worden, um die Interessen des Eigentümers durchzusetzen und einen weiteren Leerstand des Gebäudes zu ermöglichen.

    Als »völlig unglaubwürdig«, als einen »schlechten Scherz der Bullen« hätten die Leute im Haus die Botschaft des anonymen Verfassers »statham85« aufgefaßt, sagt Exbesetzer Sokratis Z. aus.

    Richter Ansgar Bode, der gern Anführungszeichen in die Luft malt, kennt seinen Fall gründlich und leitet die viereinhalbstündige Verhandlung freundlich und nicht frei von Ironie. F-I-R-E-F-O-X buchstabiert er der langgedienten Protokollantin eines der modernen Wunder. Header, Zeitstempel, Provider, IP-Adressen, Web-Frontend, Maschinenlaufzeiten, Hashwerte – phasenweise wirkt die Sitzung wie ein von Laien nachgestelltes Treffen des Chaos-Computer-Clubs. Soviel wird klar: Mit absoluter Sicherheit ausschließen läßt es sich nicht, daß die heikle Mail, die die Ermittler einem GMX-Account des Beklagten zuordnen, doch durch Dritte versandt wurde. Und nicht nur Sex mit der Ex ist eine schlechte Idee, auch als Namensspenderin für ein Internetpaßwort sollte man nicht auf sie zurückgreifen. Hinweise auf Manipulationen wurden wegen Zeitdrucks nicht gesucht, so der befragte IT-Experte.

    »Ich habe die E-Mail nicht geschickt.« Mit Linken habe er nichts zu schaffen, das vermutete Komplott »kann nur aus dem Kollegenkreis gekommen sein«, spekuliert Nils D. Hier wird er hart geschnitten, seit die Polizeiführung verbreitete, wer der Beamte sei, der mit Linken rumgemacht haben soll – zum Schaden der »Kolleginnen und Kollegen und dem Ansehen der Behörde«. Suspendiert und mit gekappten Bezügen ist Nils D. auch einem Disziplinarverfahren mit dem Ziel seines Ausschlusses aus dem Korps ausgesetzt.

    »Es fehlt an allem, was eine Tatbeteiligung nachweisen würde.« In ihrem Plädoyer listet die Verteidigerin alle möglichen und unmöglichen Schwachstellen der Ermittlungen auf. Es fehle an Motiv, Insiderwissen und Gelegenheit – die Exlebenspartnerin gab ein Alibi. Die »ohne Grundlage erhobene Anklage« basiere auf Ermittlungen, die Grundsätze der IT-Forensik mißachtet hätten, Beweise seien verändert worden. Eine E-Mail eines früheren jW-Redakteurs an die Polizeipressestelle, welche im Verfahren eine Rolle spielt – mit von den Besetzern verbreiteten Inhalten der angeblichen Soli-Mail (»Ein bißchen Copy, ein bißchen Paste«, erinnert sich Sokratis Z.) –, sei »nicht einmal ein Indiz«, sondern »die Kopie von der Kopie von einer Kopie«, so die Anwältin.

    Der Richter folgt dem Antrag des Staatsanwaltes, bleibt aber mit 6400 Euro unter der geforderten Geldstrafe von 12000 Euro. Die Urteilsbegründung klingt eher nach einer Einladung zur Berufung. Zwar stünden die einzelnen Beweise »auf wackligen Füßen«, doch zerstreue ihre Summe jeden vernünftigen Zweifel an der Schuld des Angeklagten.

    Von Peter Steiniger. Quelle: Tageszeitung junge Welt, 20.01.2012, Nr. 17, S.4, http://www.jungewelt.de/2012/01-20/014.php

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